Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen des Vereins. Der Verein kann aus organisatorischen Gründen keine unabgesprochenen Sachspenden annehmen. Sofern Sie die Absicht haben, dem Verein ein Sachgeschenk zuzuwenden, sprechen Sie uns bitte vorher an.
Der Verein erteilt Spendern auf Wunsch nach Maßgabe der Gesetze eine Zuwendungsbescheinigung.
Der Verein gewährt keine Provisionen an Dritte für die Vermittlung eines Geschenks oder Spende.